ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

 

1. Geltungsbereich und Schriftform
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Besteller. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers widersprochen. Alle Vereinbarungen für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Besteller bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Abbedingung der Textform bedarf ihrerseits wiederum der Textform. Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

2. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Stuttgart, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Wird keine ausdrückliche anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller getroffen, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

3. Bestellungen
Unsere Angebote im Internet sowie in Katalogen, Broschüren und anderen Werbemitteln stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertragsschluss kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahme, durch Auftragsbestätigung in Textform (insbesondere per E-Mail), durch Rechnungsstellung oder durch Auslieferung der Ware zustande. Schweigen auf Bestellungen stellt keine Annahme dar. Der Besteller ist zwei Wochen an seine Erklärung (Bestellung) gebunden.

4. Weinlieferungen/Jahrgangsabweichung
Sollte der Jahrgang eines bestellten Weins ausverkauft sein, behalten wir uns das Recht vor, dem Besteller den darauffolgenden Jahrgang zu liefern. Jahrgangsbedingte Unterschiede in Geschmack, Farbe oder Qualität stellen keinen Sachmangel dar.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
(a) Unsere Preisangaben sind in Euro (€). Bei unseren Preisen handelt es sich um Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Für deren Höhe ist der Tag der Rechnungsstellung maßgeblich. Beim Weinhandel verstehen sich unsere Preise inkl. Schaumwein- und Branntweinsteuer.
(b) Kosten für Transport und Verpackung werden gesondert berechnet. Übersteigt der Warenwert den Mindestbestellwert von 450,00 €, werden keine Kosten für Transport und Verpackung erhoben, die Lieferung erfolgt sodann versandkostenfrei, es sei denn der Besteller wünscht eine besondere Art des Versands, insbesondere Expressversand.
(c) Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ein Anspruch des Bestellers hierauf besteht nicht.
(d) Der Fälligkeitszeitpunkt des Kaufpreises wird auf der Rechnung angegeben. Fehlt eine entsprechende Fälligkeitsangabe auf der Rechnung, so ist der Kaufpreis innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (entscheidend dabei ist der Zahlungseingang bei uns). Vertreter von uns sind ausdrücklich nicht inkassobevollmächtigt. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller den offenen Rechnungsbetrag entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 288 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(e) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferzeit und Teillieferungen
Von uns genannte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Feste Liefertermine bedürfen daher einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Lieferverzug, den wir zu vertreten haben, haften wir nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden; es sei denn dieser wurde von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. In letzteren Fällen haften wir gesetzlich uneingeschränkt. Die Verpackung erfolgt nach pflicht­gemäßem Ermessen von uns. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

7. Kauf auf Abruf
Wird beim Kauf auf Abruf die Ware nicht bis zum Ablauf der Abruffrist abgerufen, können wir ohne die Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte werden hiervon nicht berührt.

8. Gefahrübergang, Verpackungsrücknahme
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe ab unserem Geschäftssitz an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur und von dort bei Übergabe auf den Besteller über. Ab Gefahrenübergang an den Besteller ist dieser für ordnungsgemäße Lagerung, Einhaltung der Kühlkette, Weitervertrieb und Rückverfolgbarkeit verantwortlich. Die Rücknahme von Verpackungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit gesetzlich zulässig.

9. Mängel, Verjährung, Haftung
(a) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist, wobei bei verderblichen Waren und Frischwaren die Prüfung unmittelbar nach Anlieferung und die Rüge unverzüglich gegenüber dem Frachtführer und uns zu erfolgen haben. Die Rüge ist auf dem Frachtbrief zu vermerken.
(b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Wir tragen alle hierdurch entstehenden Kosten. Das Transportrisiko geht bei Übergabe der Ware an unserem Geschäftssitz an den Transporteur auf den Besteller über. Schlägt die Nachlieferung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
(c) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Nacherfüllung erfolgt jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und führt nicht zum Neubeginn der Verjährung.
(d) Eine selbstständige Garantie wird von uns nicht übernommen; eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung ist insbesondere nicht in den auf unserer Internetpräsenz, in Katalogen oder sonstigen Werbemitteln gemachten Angaben zu sehen.
(e) Korkschmecker sowie weintypisch natürliche Veränderungen (z.B. Weinkristalle) stellen keinen Mangel dar, soweit diese handelsüblich sind und berechtigen den Besteller daher nicht zur Ausübung von Gewährleistungsrechten.
(f) Für Schäden aufgrund fehlerhafter EAN-Codes oder vergleichbarer Kennzeichnungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Rückruf- oder Umlabelungskosten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(g) Auf Schadensersatz haften wir — gleich aus welchem Rechtsgrund — im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach den gesetzlichen Vorschriften nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bb) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(h) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
(i) Wir haften nicht für Verzögerungen oder Schäden infolge höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere Krieg, politische Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel sowie Lieferkettenstörungen oder Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur. Für die Dauer des Ereignisses und einer angemessenen Wiederanlaufzeit ruhen die Leistungspflichten. Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind insoweit ausgeschlossen.
(j) Werden Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich beeinträchtigen oder Zweifel an der Kreditwürdigkeit begründen, können wir ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.
(k) Bei kühlpflichtigen, frischen oder sonst temperaturempfindlichen Waren geht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung, Kühlung und Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturen mit Übergabe der Ware auf den Besteller über. Beanstandungen hinsichtlich Temperatur, Frische, Kühlkette oder Beschaffenheit sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden bei Frischeartikeln (bei Trockensortiment maximal 3 Werktage) nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Danach gelten die Waren insoweit als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
(l) Der Besteller ist verpflichtet, bei Produktrückrufmaßnahmen oder stillen Rücknahmen, Warnhinweisen oder sonstigen lebensmittelrechtlichen Maßnahmen unverzüglich mitzuwirken und sämtliche hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen. Soweit die Rückrufmaßnahme oder stille Rücknahme nicht auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruht, trägt der Besteller seine hierdurch entstehenden eigenen Kosten selbst, soweit gesetzlich zulässig.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden (verlängerter Eigentumsvorbehalt), solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verarbeitet oder verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit anderen Waren, erfolgt dies stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten oder verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Forderungen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

11. Datenschutz
Wir erheben zur Abwicklung des jeweiligen Vertrags Daten des Bestellers. Informationen zur Verarbeitung, Speicherung, Weitergabe und Löschung dieser Daten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 08/2026